§ 1 Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und der Skyrainbow GmbH, Frühlingstr.15, 86415 Mering (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseiten des Verkäufers oder in sonstiger Art zustande kommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird über die Änderungen umgehend informiert. Dies Information kann auch per E-Mail erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen seit der Mitteilung der geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen
3. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Sofern der Kunde den Online-Shop nutzt, kommt der Vertrag folgendermaßen über die Webseite zu Stande:
Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.
Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, indem er dem Kunden
• eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
• die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist,
• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
2. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.
2.1 Kaufinteresse
Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer 2. genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von dem Verkäufer unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 10 Tagen.
2.2 Kaufangebot
Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Verkäufer entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt gemäß § 2 1..
3. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Lieferung
1. Eine ausdrücklich verbindlich vereinbarte Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
3. Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch uns, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.
4. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 25,00. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
5. Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet haben wir das Recht, die Ware selber zu verwerten, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt haben.
6. Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.
7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
8. Im Falle höherer Gewalt, insbesondere auch bei Streiks oder Aussperrungen und/oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände – auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten für uns unvorhersehbar auftreten – verlängert sich, sofern wir in unserer Lieferung behindert werden, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug ist unsere Haftung auf Ersatz von Verzugsschaden begrenzt auf höchstens 0,5 % pro Woche, insgesamt maximal 5 % des Bruttowertes inkl. Umsatzsteuer der verspätet gelieferten Partie. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen der Haftungsregelung in § 7 ausgeschlossen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich Verpackung, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden auf der Webseite oder bei dem Angebot angegeben.
2. Die von uns in Katalogen und Preislisten außerhalb unseres Onlineshops angegebenen Preise sind freibleibend. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger im Ausland anfallender Zölle oder Steuern.
3. Bei Bestellungen über die Webseite gilt: Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf die auf der Webseite angebotenen Zahlweisen.
4. Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
5. Für den Fall, dass in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder aufgrund objektiver Umstände für die Zukunft erwartet wird und wir hiervon erst nach dem Abschluss Kenntnis bekommen, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen in bar verlangen oder aber die Lieferungen einstweilen verweigern und die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung stellen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich der erst nach Lieferung entstehenden zukünftigen Forderungen.
2. Unser Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Vorbehaltsware ohne Vermischung oder sonstige Verarbeitung in andere Behältnisse umgefüllt oder portioniert wird. Wenn der Kunde die Vorbehaltsware verarbeitet, so erfolgt dies unentgeltlich für uns als Herstellerin.
3. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren/Sachen erwerben wir anteilig Miteigentum an der neu entstehenden Sache.
4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so können wir sofortige Rückgabe der gelieferten Ware fordern, ohne dass hierdurch unsere Ansprüche, insbesondere auf Vertragserfüllung, berührt werden. Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden.
5. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche einschließlich einer etwaigen Kontokorrent-Saldoforderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist nur bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. 6. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind.
7. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen gegen den Kunde insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 6 Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Die gelieferten Gegenstände sind bei Handelskauf gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht uns die Anzahl der Nacherfüllungsversuche während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
4. Die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. § 7 gilt entsprechend.
5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Wir tragen bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der uns dadurch entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.
7. Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache uns zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde uns die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
8. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Ware verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, von unseren gesetzlichen Vertretern oder von unseren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
2. Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf unserer einfachen Fahrlässigkeit, von unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von unseren sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist unsere Haftung auf die Schadenssumme beschränkt, die von uns bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den Internationalen Warenkauf (CISG).
3. Die Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.
4. Sofern der Kunde einen Kauf über unsere Waren und Dienstleistungen unternommen hat, bieten wir dem Kunde Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich.
Stand: 26.04.2023